Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bibliothekseinrichtung Lenk GmbH (vom 01.01.2007):

1. Allgemeines

Für Angebote und Lieferungen sind ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen maßgebend:

1.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als vorgenommen, wenn er von uns bestätigt wurde.
1.2. Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung.
1.3. Mit der Unterschriftsleistung auf dem Auftrag erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an.
1.4. Bei Stornierung des Auftrages werden Stornierungsgebühren in der nachgewiesenen Selbstkostenhöhe erhoben.
1.5. Mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder seinen Beauftragten, konkret mit dessen Unterschriftsleistung auf dem Lieferdokument, erlischt die Haftung des Auftragnehmers für die Ware. Gewährleistungsansprüche bleiben davon ausgenommen.
1.6. Lieferbehinderungen, die bei uns oder unseren Vorlieferanten ohne unser Verschulden eintreten (z. B. höhere Gewalt) entbinden uns für die Dauer der Behinderung von unserer Lieferpflicht.
1.7. Unsere Sendungen reisen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers, auch dann, wenn Frankopreise vereinbart sind.
1.8. Das Vorhandensein von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
1.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorbehaltsware zurückzufordern, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

2. Preise

2.1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in € und gelten ab Lager Schönheide. Die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet. Die Preise für Transport und Montage werden gesondert berechnet.
2.2. Bei Versand von Verbrauchsmaterial unter 100 € Warenwert werden Versand- und Verpackungskosten berechnet.
2.3. Bei einem Einkaufsvolumen unter 50 € netto erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 5 €.

3. Mängelrüge und Gewährleistung

3.1. Mängelrügen bezüglich Mengen, Beschaffenheit, Maßen usw. können bei offensichtlichen Fehlern nur innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung der Ware, später zutage tretende Mängel nur innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung gerügt werden.
3.2. Keine Garantie auf Verschleißteile. Ein Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn Fabrikationsfehler vorliegen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate nach mängelfeier Übergabe der Ware.
3.3. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung. Erst nach dreimaliger Nachbesserung des gleichen Mangels kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.
3.4. Bei Lieferung von Bibliotheksmöbeln berechtigen handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen von Materialoberflächen nicht zur Mängelrüge.
3.5. Zur Geltendmachung der unter 3.3. genannten Ansprüche ist der Auftraggeber verpflichtet, den Gewährleistungsnachweis (Rechnung, Lieferschein) und eine genaue Fehlerbeschreibung vorzulegen.
3.6. Der Gewährleistungsanspruch bei technischen Geräten erlischt bei nicht fachgerechtem Eingriff sowie fehlender und unzureichender Wartung.
3.7. Rücksendung technischer Geräte, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z. B. auch Bedienungsfehler des Auftraggebers), werden als kostenpflichtige Überprüfung betrachtet und dem Auftraggeber mit einer Testpauschale von 40 € zzgl. Versandkosten und Mwst. in Rechnung gestellt.
3.8. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung beträgt im Regelfall zwei Jahre.

4. Zahlung

4.1. Die Rechnungen sind zahlbar bis zum angegebenen Zahlungsziel. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden wir für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang die zu diesem Zeitpunkt von unserer Hausbank berechneten Bankzinsen zzgl. 2 % Verzugszinsen belasten. Bei Zahlungsverzug sind auch die noch nicht fälligen Rechnungsbeträge sofort zahlbar.
4.2. Bei erfolgter Mahnung werden Mahngebühren pro Mahnung berechnet und sofort fällig.
4.3. Bei Hereingabe von Schecks erfolgt die Annahme zahlungshalber nur unter dem üblichen Vorbehalt des Geldeingangs.
4.4. Skonti können nur abgezogen werden, wenn dies vereinbart ist und die Bezahlung im angegebenen Zeitraum erfolgt.
4.5. Bei Erstbestellern behalten wir uns Vorkasse oder Nachnahmelieferung vor.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller uns gegen den Käufer aus diesem oder anderen Verträgen zustehenden Forderungen unser Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware gilt die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung mit dem Augenblick der Entstehung als abgetreten. Es wird das Einverständnis des Käufers vorausgesetzt, seine Daten innerhalb unserer Firma zu verwenden.
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, die sich gegen sein Eigentum richten, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegenüber dem Justizorgan eindeutig als solche zu benennen.

6. Allgemeiner Haftungsausschluss

6.1. Soweit wir im Rahmen unseres Lieferprogramms Auskünfte, Hinweise und Empfehlungen geben, sind diese unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Ebenso haften wir nicht für Druckfehler und irrtümliche Angaben in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten und sonstigen Druckwerken.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1. Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Schönheide. Gerichtsstand für beide Teile ist Aue.
7.2. Der Gerichtsstand Aue gilt auch für Geschäftspartner, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben.